Was Sie schon immer über Tagesmütter wissen wollten

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen. Es ist mir ein großes Anliegen, dass Sie sich mit Ihren Fragen oder Anregungen stets direkt an mich wenden. Bei Rückfragen zu meinem Angebot stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

 

Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?

Bei Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch bei mir im Haus. Dafür vergebe ich Termine am Vormittag, denn so lernen Sie neben den Räumlichkeiten auch den Tagesablauf bei mir kennen. Im Gespräch klären wir Ihre Wünsche und Erwartungen ab und legen den Betreuungsbedarf fest. Ein Hinweis: ich vergebe derzeit „ganze“ Plätze, dh Ihre Kinder sind von spätestens 9 Uhr bis mindestens 15 Uhr bei mir. Üblicherweise haben Sie eine Woche Zeit mir mitzuteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen wollen.

Was kommt nach der Zusage?

Nach Ihrer verbindlichen Zusage treffen wir uns zum Abschluss des Betreuungsvertrages.

Wie groß ist die Gruppe?

Zumeist sind vier Kleinkinder gleichzeitig bei mir.

Gibt es einen eigenen Garten?

Ja, dort gibt es auch zahlreiche Spielmöglichkeiten.

Wie schaut ein üblicher Tagesablauf aus?

Je nach Bedarf startet mein Tagesablauf ab 7 Uhr. Am Vormittag gibt es eine gesunde Jause (Obst, Gemüse, Hirsebällchen, …). Das Vormittagsprogramm gestalte ich nach den Wünsche der Kinder: singen, spielen, basteln, malen, vorlesen und – wenn es das Wetter erlaubt – Bewegung im Garten. Um ca. 11:30 Uhr wird zu Mittag gegessen; das Essen wird täglich frisch von mir zubereitet (es gibt also keine Fertiggerichte!). So ca gegen 12:30 Uhr gehen die kleinen Kinder schlafen. Nach dem Schlafen wird entweder noch gespielt, eine Jause gegessen oder die Kinder werden schon abgeholt.

Dürfen die Kinder Fernsehen oder am Computer spielen?
Nein! Bei mir gibt es kein Babysitten durch TV oder PC!

Wie läuft die Eingewöhnungsphase ab?

Ich folge dem pädagogischen Konzept des „Berliner Modells“; für Kleinkinder hat sich eine Eingewöhnungszeit von ca 6 Wochen bestens bewährt. Bei den ersten Malen dürfen die Eltern mit rein kommen und etwa eine Stunde bleiben (nehmen Sie sich dafür am besten etwas zum Lesen oder Arbeiten mit). Währenddessen versuche ich das neue Kind in die Aktivitäten der Gruppe reinzuholen, um so allmählich eine vollwertige Integration zu erreichen, so wird letztlich die Verabschiedung von den Eltern leichter.

Was müssen die Eltern mitbringen?
Eine ausreichend große Tasche mit: eine Garnitur komplettes Wechselgewand, Windeln, Feuchttücher, Taschentücher, Trinkflasche, Schnuller, Kuscheltier oder Lieblingsspielzeug, wenn das für Ihr Kind wichtig ist

Was soll mein Kind anziehen?

Der Jahreszeit und Witterung entsprechende Kleidung, die auch mal schmutzig werden darf.

Darf ich meinen Kinderwagen auf Ihrem Grundstück abstellen?

Ja, natürlich, bei Regen ist auch im Vorzimmer genug Platz.

Darf ich meinem Kind Essen mitgeben?

Bitte nein, es macht nämlich keinen Sinn, da erfahrungsgemäß Kinder lieber das Essen der anderen verspeisen.

Was bekommt mein Kind zu essen / zu trinken?

Bei mir gibt es täglich frisch Gekochtes - keine Packerlgerichte, keinen Zucker, keine Naschereien. Zusätzlich biete ich natürlich auch vegetarisches,  veganes oder allergenfreies Essen für Ihr Kind an. Zu trinken bekommen die Kinder Leitungswasser oder auf Wunsch der Eltern ungesüßten Tee – also keine Instant-Tees!

Ab wann darf ich mein Kind bringen?

Ab 8:00 Uhr. Bitte bringen Sie Ihr Kind regelmäßig zu den vereinbarten Zeiten, denn so schaffen wir gemeinsam den Rahmen für eine vertrauensvolle Beziehungs- und Bindungsbasis im Sinne einer pädagogisch wertvollen Kinderbetreuung.

Mein Kind ist krank – darf es trotzdem kommen?

Nur, wenn der Arzt den Kontakt zu anderen Kindern gestattet und das Kind zumindest einen Tag fieberfrei ist.

Darf ich mein Kind mit Husten oder Schnupfen bringen?

Ja.

Wer darf das Kind abholen?

Ihr Kind darf nur von erwachsenen Personen abgeholt werden; der Personenkreis wird von Ihnen schriftlich fixiert.

Ist die Abholzeit verbindlich?

Ja, sollten Sie die Abholzeit aus welchen Gründen auch immer nicht einhalten können, so bedarf es einer sofortigen Benachrichtigung. Es versteht sich von selbst, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Betreuungsentgelt in Rechnung gestellt werden muss. Sollte ich zudem terminlich bereits gebunden sein, nehme ich Ihr Kind selbstverständlich mit und erfolgt die Abholung dort. Natürlich verfüge ich über altersadäquate Kindersitze für das Auto.

Dürfen Tagesmütter Medikamente verabreichen?

Ja, ich brauche jedoch dafür eine von Arzt und Eltern unterschriebene Medikamentenvereinbarung. Auf dieser werden vom Arzt der Name des Medikamentes , die zu verabreichende Dosis und die Uhrzeit vermerkt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

In der Eingewöhnungsphase werden die tatsächlich angefallenen Stunden abgerechnet, danach sind die im Vertrag vereinbarten Betreuungs- und Essensbeiträge auf pauschalierter Basis monatlich zu bezahlen. Pauschaliert bedeutet, dass das vertraglich fixierte Entgelt auch dann zu entrichten ist, wenn die Betreuung zB aus Krankheit oder Urlaub nicht konsumiert wurde. Die Bezahlung erfolgt stets in bar zu Monatsbeginn.

Gibt es die Möglichkeit einer Förderung?

Für Kinder aus Niederösterreich gibt es eine einkommensabhängige Förderung der Eltern durch das Land NÖ – siehe Link.
http://www.hilfswerk.at/cms/download/dtnmp/TM-TV-MOMA_BBZ%20Formular%20NEU%20Land%20N%C3%96.pdf
Kinder aus Wien bekommen eine Förderung ab 16 Wochenstunden (einkommensunabhängig, zuständig dafür ist die MA 10).

Gibt es steuerliche Vorteile?
Ja, denn Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar.

 

Wie erfolgt das Ende des Betreuungsverhältnisses?

Sie müssen spätestens zu Monatsende zwei Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich kündigen. Bis zum tatsächlichen Vertragsende laufen die vereinbarten Kosten natürlich weiter.